Mehrere 10′ooo Verdingkinder, Zwangssterilisierte, Heimkinder und administrativ Versorgte – Sie alle tragen die Last aus einem dunklen Kapitel Schweizer Geschichte ein Leben lang mit sich: Sie galten als verwahrlost, liederlich, arbeitsscheu oder stammten aus schwierigen Familienverhältnissen und wurden deshalb ohne gültige Rechtsgrundlage von den Behörden in Gefängisse und Anstalten weggesperrt oder als Arbeitskräfte an Bauern verdingt. Sie fordern heute Wiedergutmachung für das Unrecht, das ihnen widerfahren ist.
Moralische Wiedergutmachung
Heute Abend treffen Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf sowie Vertreter von kantonalen Sozial-, Justiz- und Polizeidirektionen und Vormundschaftsbehörden in der Strafanstalt Hindelbank auf die Betroffenen. Die Hoffnung seitens der Opfer endlich eine offizielle Entschuldigung vom Staat zu erhalten ist gross.
In der Fernsehsendung Club vom 7.9.2010 erklärt die Betroffene Ursula Biondi, dass nur eine offizielle Entschuldigung endlich das Stigma des “Knastis” von ihr nehmen könne: “Wir wurden damals für eine Lebensweise bestraft, die heute zur Freiheit eines jeden Bürgers gehört. Keine uneheliche Mutter wird heute mehr weggesperrt. Keine wird als Schlampe verrufen, kein uneheliches Kind als Bastard verunglimpft”. Sie selbst wurde damals in Hindelbank, zusammen mit Schwerverbrecherinnen eingesperrt, weil sie mit ihrer grossen Liebe durchgebrannt und unehelich schwanger geworden war. Ein solches Verhalten war zu jener Zeit gesellschaftlich nicht akzeptiert und sorgte für einen schlechten Leumund. Ihre Eltern bezahlten sodann, auf Empfehlung der Amtsvormundschaftsbehörden, für einen Aufenthalt in der “Erziehungsanstalt” Hindelbank. Dass es sich dabei um ein Frauengefängnis handelte, erkannten sie erst später.
Das Wegsperren von jugendlichen “Problemfällen” war bis 1981 eine gängige Praxis in der Schweiz, sie wurde erst unter dem Druck der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) abgeschafft. Die Zwangssterilisation von «geistesschwachen Personen», die «aller Voraussicht nach nur ungesunden Nachwuchs hervorbringen» können, war im Kanton Waadt gar bis 1985 erlaubt, und das letzte Verdingkind, das verbürgt ist, erhielt seine Freiheit erst 1989.
Zögerliche Aufarbeitung der Geschichte
2001 wurde vom Nationalrat eine Gesetzesvorlage ausgearbeitet, welche Zwangssterilisierte für das ihnen ergangene Unrecht entschädigen soll. Auf diese Vorlage wurde jedoch 2004 vom neugewählten Parlament auf Antrag des damaligen Justizministers Christoph Blocher nicht eingetreten. Auch die Aufarbeitung der Geschichte der Heim- und Vedingkinder wurde vom Parlament, mit der Begründung, dass «aus heutiger Sicht weder ein Bedarf noch eine hohe Dringlichkeit» bestehe und«kaum Ergebnisse erwartet werden, die für die heutige Praxis nutzbar wären». Ansätze einer Aufarbeitung wurden hingegen 2005 im Pflegekinderwesen initiert. Vom Nationalfonds wurden aber nur vereinzelte Projekte finanziert und nur wenige Kantone haben sich beteiligt.
Die Forderungen
Die Schicksale der Opfer und deren Forderungen an die öffentliche Schweiz hat nun Dominique Strebel, Jurist und Journalist beim Beobachter im Buch “Weggesperrt” zusammengetragen. Eine offizielle Entschuldigung, wie sie Ursula Biondi herbeisehnt, ist nur die erste Forderung aus folgendem Katalog, der auch im Beobachter (Ausgabe 18/10) publiziert wurde:
- Zwangsarbeit soll entschädigt werden: Viele Betroffene haben Zwangsarbeit geleistet, welche damals schon gegen das internationalen Übereinkomen über Zwangs- und Pflichtarbeit, das die Schweiz 1941 unterzeichnet hatte verstossen hat.
- Es braucht einen grosszügigen Fonds zur Entschädigung Betroffener: Dieses Geld kann für Entschädigungszahlungen oder zur Unterstützung Betroffener in finanzieller Not verwendet werden.
- Rückerstattung illegaler Zahlungen: Oft mussten Eltern für den unfreiwilligen Aufenthalt ihrer Kinder in Erziehungsanstalten oder für andere Zwangsmassnahmen bezahlen. Das Geld ist Betroffenen mit Zinsen zurückzugeben.
- Die Akten gehören den Betroffenen: Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen haben bisher keinen Anspruch darauf, dass Behörden und Anstalten ihnen ihre Akten aushändigen. Diese Unterlagen enthalten aber oft Unwahrheiten und stellen ihre Persönlichkeit verzerrt oder falsch dar und benachteiligen viele Betroffene noch heute.
- Ein Kapitel in den Schulbüchern: Die Geschichte der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen der Sozial- und Vormundschaftsbehörden gehört in die Dauerausstellung des Landesmuseums und in die Schulbücher.
- Mehr Geld für die Erforschung der Sozialgeschichte: Bund, Kantone und Gemeinden müssen Gelder sprechen, um die Geschichte der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen umfassend historisch aufzuarbeiten.
- Hilfe bei der Suche nach Eltern und Kindern: Vielen Zwangssterilisierten und administrativ Versorgten wurden die Kinder gegen ihren Willen weggenommen oder wurden selbst von den leiblichen Eltern entfernt.
Politische Schritte wurden in jüngster Zeit von Nationalrätin Jacqueline Fehr (SP/ZH) unternommen. Die Kandidatin für die Nachfolge von Moritz Leuenberger gelangte 2009 mit einer Interpellation an den Bundesrat und fragte nach Möglichkeiten der moralischen Wiedergutmachtung, historischen Aufarbeitung und präventiven Massnahmen für die Zukunft. Der Bundesrat, so die Antwort, sieht eine moralische Wiedergutmachung als Aufgabe der Kantone und Anstalten. Die historische Aufarbeitung sei “eine lohnende Aufgabe der historischen Forschung an Universitäten und Hochschulen” über dessen “Stand der Wissenschaft [sich der Bundesrat] mit grossem Interesse orientieren und alsdann über das weitere Vorgehen entscheiden” wird. Für die Gegenwart und Zukunft sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf, da es heute keine administrativ versorgten Jugendlichen mehr gibt. Die Diskussion in den Räten steht noch aus.



delithink
September 10, 2010
Administrativ Versorgte- heute auch ein Thema auf Telezüri. Zu Gast im Talktäglich: Ursula Biondi und Dominique Strebel: http://www.telezueri.ch:80/index.php?id=6735&relocated=1&cHash=830bf69317
thinkmal
September 11, 2010
Justizministerin Widmer-Schlumpf und weitere Staatsvertreter haben sich gestern Abend für das begangene Unrecht offiziell entschuldigt. Sie sagte der NZZ, es sei darum gegangen “ein Schwarzpeterspiel zwischen Bund und Kantonen zu vermeiden”.
http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/wir_bedauern_es_zutiefst_1.7521463.html