Am 26. September stimmt das Schweizer Stimmvolk über die Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes ab:
Die Arbeitslosenversicherung ist finanziell aus dem Gleichgewicht geraten. Die Ausgaben übersteigen die Einnahmen. Mitte 2010 verzeichnet die Arbeitslosenversicherung (ALV) Schulden von rund 7 Milliarden. Um die Finanzen der ALV zu sanieren wollen Bundesrat und Parlament eine Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) durchführen. Sie beinhaltet folgende Massnahmen: Einerseits werden gezielt bestimmte Leistungen gekürzt, andererseits die Lohnabzüge von 2,0 auf 2,2 Prozent erhöht. Zusätzlich wird bei allen Personen, die mehr als 126’000 Franken pro Jahr verdienen, ein Solidaritätsprozent erhoben. Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen.
Wir haben die Berner SP-Grossrätin Nadine Masshardt und Tomas Honegger, Präsident der FDP.Die Liberalen Olten-Gösgen über vier zentrale Fragen zur ALV-Abstimmung befragt:

Nadine Masshardt (25) ist seit 2006 im Kanton Bern Grossrätin für die SP/JUSO, Mitglied Geschäftsleitung der SP Kanton Bern und Co-Präsidentin des WWF Kanton Bern. Zurzeit steht die gebürtige Langenthalerin am Ende ihres Masterstudiums der Geschichte und Philosophie und lebt in Bern.

Tomas Honegger (30) ist seit Juli 2010 Präsident der FDP.Die Liberalen Olten-Gösgen. Er war bei mehreren Nationalrats-, Kantonsrats- und Stadtratswahlen im Wahlkampfteam und für die Strategie und Kommunikation zuständig. Honegger hat an der Universität Fribourg Medien- und Kommunikationswissenschaften studiert und lebt in Olten.
Ist eine Revision zum jetzigen Zeitpunkt wirklich nötig und kann sie die finanziellen Probleme der ALV lösen?
Nadine Masshardt: Die Arbeitslosenversicherung muss saniert werden. Die Vorlage, über die wir abstimmen werden, ist aber leider sehr einseitig. Die vorgeschlagenen Kürzungen der Leistungen treffen vor allem die jungen Arbeitnehmenden, die über 55-Jährigen und die Langzeitarbeitslosen. Volkswirtschaftlich sinnvoller und auch gerechter wäre es gewesen, die nötigen Mehreinnahmen stärker von den Topverdienern zu verlangen.
Tomas Honegger: Vorab: eine Revision ist nie für jeden Einzelnen fair. Aber ja, sie ist dringend nötig. Der Schuldenberg beträgt Ende Juni 2010 bereits 7 Milliarden Franken, die Defizite der ALV belaufen sich jährlich auf eine Milliarde. Diese Rechnung kann nicht gut gehen, das sollte jedem, der 1+1 zusammen zählen kann, einleuchten. Mit der Revision wird der Schuldenberg sozialverträglich abgebaut, auf der Einnahmeseite, aber auch auf der Ausgabeseite. Und trotzdem: die Grundleistungen und Familien mit Kindern werden nicht angetastet, die Taggelder und die reguläre Dauer des Taggeldbezugs bleiben ebenfalls gleich.
Was passiert, wenn wir die Vorlage nicht annehmen?
T.H.: Dann werden das alle Arbeitnehmenden spüren: mit noch höheren Lohnabzügen als in der Revision vorgeschlagen. Denn der Bundesrat ist von Gesetzes wegen verpflichtet, die ALV bei einer Verschuldung über 6 Milliarden Franken zu sanieren, dann aber nur auf der Einnahmenseite. Bei einem Nein steigt somit der Lohnabzug auf 2.5 Prozent. Und das kann nicht im Sinne der Arbeitnehmenden sein.
N.M.: Das Gesetz sieht vor, dass die Lohnabzüge für die ALV erhöht werden müssen, wenn die Schulden zu gross werden. Der Bundesrat hat bereits angekündigt, dass bei einem Nein die Lohnabzüge anfangs 2011 von heute 2,0 auf 2,5% erhöht werden. Der Bundesrat wird aber auch gezwungen sein, über eine längerfristige Lösung nachzudenken. Ein Nein am 26. September wäre ein deutliches Zeichen dafür, dass die Bevölkerung die Bevorzugung der höheren Einkommen nicht mehr länger akzeptiert. Der Bundesrat müsste also prüfen, ob bei der Arbeitslosenversicherung (so wie bisher schon bei der AHV) auch auf Löhne über 126‘000 Franken der volle Abzug von derzeit 2,2% angewendet wird.
Die wichtigste Änderung auf der Ausgabenseite ist eine engere Koppelung der Bezugsdauer an die Beitragszeit: Wer länger einbezahlt hat, erhält mehr Taggelder. Ist dies nicht stark zum Nachteil der jungen Arbeitslosen, die erst seit kurzer Zeit in die ALV einzahlen?
T.H.: Wer direkt nach Ausbildungsabschluss keine Stelle findet, erhält neu erst nach 120 Tagen Taggeld. Hat er oder sie danach immer noch keine Stelle, dann wird immer noch drei Monate lang Arbeitslosengeld ausbezahlt. Ziel bei jugendlichen Arbeitslosen muss klar sein, sie so rasch als möglich ins Berufsleben zu integrieren. Und das ist bei Jungen einfacher als bei älteren Personen. Zudem werden junge Arbeitslose weiter mit Motivationssemstern und Berufspraktikas unterstützt, wenn sie keine Stelle finden. Wichtig scheint mir, dass die Politik weiter Rahmenbedinungen schaffen muss, welche es der Wirtschaft erlaubt, beispielsweise junge Lehrabgänger im Betrieb zu halten.
N.M.: Der Abbau der Taggelder für jene, die nicht über längere Zeit am Stück einbezahlt haben, geht nicht nur zu Lasten der Jungen, sondern auch zu Lasten von Wiedereinsteigerinnen, von Menschen, die nach einer Krankheit wieder in den Arbeitsmarkt einsteigen wollen oder von Personen mit befristeten Anstellungen beispielsweise während der Sommersaison. Wer arbeitslos wird, wird durch die Taggeld-Kürzung doppelt bestraft.
Der Slogan des Referendumskomitees lautet “Abzocker belohnen, Volk bestrafen?”. Inwiefern entsteht eine Ungleichbehandlung von reichen und weniger reichen Menschen durch die Revision?
N.M.: In der ALV müssen auf Löhnen von über 126‘000 Franken pro Jahr bisher keine Beiträge bezahlt werden. Mit der Revision würde zwar ein sogenanntes Solidaritätsprozent auf die Löhne zwischen 126‘000 und 315‘000 Franken bezahlt werden, Einkommen über 315‘000 Franken bleiben aber nicht beitragspflichtig. Stattdessen werden die Taggelder gekürzt und die Wartefristen erhöht, was ganz besonders Menschen mit mittlerem Einkommen treffen wird, wenn sie arbeitslos werden. Müssten auch auf Löhnen von über 315‘000 Franken die vollen Beiträge bezahlt werden, könnte die ALV ohne Leistungskürzungen saniert werden.
T.H.: Dieser Slogan ist populistisch und falsch. Das Volk wird nicht bestraft, sondern erhält bei Arbeitslosigkeit sehr gute Leistungen zu einem verträglichen Preis und muss weniger vom Lohnabgeben als bei einem Nein (siehe Antwort oben). Zu den erwähnten „Abzockern“: Die Obergrenze der Taggelder liegt bei maximal 8400 Franken. Würde also jemand, der heute Millionen verdient, arbeitslos, und müsste Arbeitslosengeld beziehen (was ohnehin sehr unwahrscheinlich ist), dann würde diese Person nur maximal 8400 Franken pro Monat bekommen. Somit ist dieses Solidaritätsprozent durchaus fair, zumal sehr gut verdienende Personen über den Lohnabzug bereits ihren Beitrag leisten. Kurzum: mit der Revision des ALVG wird das Volk belohnt, nicht bestraft.


Alexander Müller
September 20, 2010
Niemand bestreitet, dass die ALV saniert werden muss. Es geht darum auf wessen Buckel sie saniert werden sollen. Die Bürgerlichen wollen den Reichen wieder einmal mehr ein Geschenk machen. So will man das Solidaritätsprozent nur für Lohnanteile zwischen 126’000 und 315’000 erheben. Schön für alle, die mehr als 315’000 verdienen. Sie zahlen nur für den Anteil zwischen 126’000 und 315’000 einen Solidaritätsbeitrag. Das ist dann aber nicht mehr ein Prozent. Dumm für jene, die bis 315’000 verdienen. Sie müssen ein Prozent zahlen.
Die Umverteilungsmaschinerie ist in der Tat eine Realität, allerdings wird von unten nach oben verteilt. Die Reichen werden immer reicher und der Mittelstand schwindet.
Die Arbeitnehmer verlumpen nicht, wenn man die ALV-Revision ablehnt. Dann müssen sie einfach 0.15% mehr ALV-Beiträge entrichten als wenn die ALV-Revision angenommen wird. (Mit ALV-Revision gibt es eine Erhöhung auf 2.2% mit Leistungskürzungen, ohne ALV-Revision gibt es eine Erhöhung auf 2.5% ohne Leistungskürzungen. Die Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezahlt.
Sandro Gervasoni
September 24, 2010
Schade, gehst Du nicht auf meine Argumente ein:
“Wofür steht die ALV? ArbeitslosenVERSICHERUNG. Und bei einer Versicherung soll, ja muss, ein Gleichgewicht zwischen Beiträgen und Leistungen herrschen und da die Leistungen begrenzt sind, müssen auch die Beiträge begrenzt sein. So kompliziert sollte das nun wirklich nicht sein, es sei denn, man “denkt” rein ideologisch.”
Anyway, Sonntag ist Tag der Wahrheit.
Sandro Gervasoni
September 19, 2010
Die ALV schreibt aktuell jedes Jahr ein Minus von 1 Milliarde CHF. Eine Sanierung ist dringend und es liegt in der Natur der Sache, dass ebendiese schmerzhaft ist. Mit der nun zur Abstimmung stehenden ALV Revision werden diese Kosten gerecht (50/50) zwischen denjenigen welche Leistungen beziehen (Ausgabeseite) und denjenigen welche einbezahlen (Einnahmeseite) verteilt.
Wofür steht die ALV? ArbeitslosenVERSICHERUNG. Und bei einer Versicherung soll, ja muss, ein Gleichgewicht zwischen Beiträgen und Leistungen herrschen und da die Leistungen begrenzt sind, müssen auch die Beiträge begrenzt sein. So kompliziert sollte das nun wirklich nicht sein, es sei denn, man “denkt” rein ideologisch.
Zur Erinnerung; als Umverteilungsmaschine haben wir bereits überproportionale Steuern sowie die AHV etc.
Ich finde es befremdlich, dass gerade die angebliche Arbeiterpartei SP eine Sanierung nur auf Kosten der Arbeitnehmer erreichen will! So hat jeder Erwerbstätige am Ende des Monats weniger Geld zur Verfügung – was naturgemäss vorab die kleinen Einkommen stark tangiert, die “Büezer”! Und das nennt sich dann soziale Politik.
Alexander Müller
September 17, 2010
Ic h lehne die ALV-Revision ab, da sie junge diskriminiert und Reiche bevorzugt. Lesen Sie die Seiten 6 und 9 im Abstimmungsbüchlein.
Wieso sollen Kinderlose, die jünger als 25 sind für 1 Jahr eingezahlte ALV-Beiträge nur 9 Monate Leistungen beziehen dürfen? Alle ab 25 dürfen schliesslich für die gleiche Beitragszeit für 12 Monate Leistungen beziehen!
Wieso soll der Solidaritätsbeitrag nur für nichtversicherte Lohnanteile von 126001 bis 315’000 erhoben werden? Der Solidaritätsbeitrag macht bei Leuten, die ein Einkommen ab 315’000 haben CHF 1’889.99. Dabei spielt es aber keine ob man 315’000 oder 70 Millionen verdient. Man zahlt einfach ab 315’000 CHF 1899.99. Geschenk an die Reichen?
Bei einer Ablehnung wird der ALV-Beitrag von derzeit 2% auf 2.5% erhöht, damit man das Defizit abbauen kann. Für Arbeitgeber ist das kein Problem, da sie ohnehin nur die Hälfte der ALV-Beiträge zahlen. Für Arbeitnehmer ist es aber ein enormer Vorteil, denn die massiven Leistungskürzungen entfallen.
Ich werde NEIN stimmen und die asoziale ALV-Revision ablehnen.