von Stefanie Kurt
Am 4. März 2011 hat der Bundesrat die Botschaft zur Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes (BüG) verabschiedet. Der Schwerpunkt der Totalrevision wurden auf die Anforderungen des Integrationsgrades und der Sprachkenntnisse gelegt.
Verbindliche Voraussetzungen für die Einbürgerung

Quelle: http://www.bfm.admin.ch/
Dem Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass in Zukunft nur noch Ausländerinnen und Ausländer die Schweizerische Staatsbürgerschaft erhalten, welche bereits eine Niederlassungsbewilligung (sogenannter C-Ausweis) besitzen. Die Respektierung der Werte der Bundesverfassung, die Verständigung in einer der Landessprachen oder den Willen zur Teilnahme am Wirtschaftsleben resp. zum Erwerb von Bildung, sind die vorgeschlagenen verbindlichen Voraussetzungen. Der Anreiz zur Integration soll dadurch animiert werden, dass eine Einbürgerung bereits nach 8 Jahren erfolgen kann, sofern die betroffene Person bereits eine Niederlassungsbewilligung besitzt. Eine Niederlassungsbewilligung kann jedoch erst nach mindestens 10 Jahren ordentlichem und ununterbrochenem Aufenthalt in der Schweiz erworben werden. Nur in Ausnahmefällen erfolgt die Erteilung bereits nach 5 Jahren, nämlich bei Staatsangehörigen aus der Europäischen Gemeinschaft. Eine Niederlassungsbewilligung bewirkt, dass das Aufenthaltsrecht unbeschränkt und ohne Bedingungen gilt. Dennoch müssen die Personen mit einer Niederlassungsbewilligung ihre Integrationsbemühungen nachweisen. Ausgeschlossen von der Einbürgerung werden Personen, welche die Gleichstellung von Frau und Mann ablehnen, zu politischem oder religiösem Extremismus neigen, Zwangsverlöbnisse oder Zwangsehen organisieren oder eine zweifelhafte Zahlungsmoral haben. Diese Beispiele sollen als Beweis einer mangelhaften Integration dienen. Asylsuchende und vorläufig aufgenommene Personen können gemäss dem Gesetzesentwurf nicht mehr eingebürgert werden. Mit dieser Revision hat der Bundesrat damit Vorschläge der SVP umgesetzt (Motion SPK-NR 08.468 und Parlamentarische Initiative Wobmann).
Insgesamt zielen die Vorschläge der Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes darauf ab, dass der Erwerb der Schweizerischen Staatsangehörigkeit als „Belohnung“ einer erfolgreichen Integration betrachtet wird. Vergessen wird dabei, dass die politische Partizipation der Ausländerinnen und Ausländer aus integrationspolitischer Sicht eine wesentliche Rolle spielt (s. Polithink-Artikel: „zäme läbe-zäme schtimme“). Zudem sind keine Vorschläge für die Vereinfachung einer erleichterten Einbürgerung für die 2. und 3. Generation von Ausländerinnen und Ausländern ersichtlich.
Weitere Änderungen
Die Botschaft zur Totalrevision des Bürgerrechts sieht weiter vor, dass eine Person mindestens 3 Jahre in einer Gemeinde, respektive in einem Kanton gelebt haben muss, bevor diese ein Einbürgerungsgesuch einreichen kann. Diese Verkürzung der Wohnsitzfrist soll der heutigen Mobilität Rechnung tragen. Bei einem allfälligen Wohnsitzwechsel, bleibt aber die Gemeinde bis zum Abschluss des Einbürgerungsgesuches zuständig, in welcher dieses eingereicht wurde. Durch die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage soll zudem der Datenaustausch unter den Behörden, welche mit dem Vollzug des Bürgerrechtsgesetzes betraut sind, verbessert werden. Zuletzt sollen die Verfahrensabläufe und die Kompetenzen zwischen den Kantonen und dem Bund besser festgelegt werden.
————————————————————————————————————————————————————
→Dies ist der Folgebeitrag zu den Artikeln Der Weg zum Schweizer Pass, Teil 1: Ordentliche Einbürgerung, Der Weg zum Schweizer Pass, Teil 2: Erleichterte Einbürgerung und Der Weg zum Schweizer Pass, Teil 3: Verlust des Bürgerrechts
————————————————————————————————————————————————————
Botschaft zur Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes, 4. März 2011
Ausweis C EG/EFTA (Niederlassungsbewilligung)
Ausweis C, Niederlassungsbewilligung für Drittstaatsangehörige
NZZ Online, Schweizer Bürgerrecht nur mit Niederlassungsbewilligung
Zur Autorin: Stefanie Tamara Kurt hat an der Universität Bern Jus mit den Schwerpunkten internationales und europäisches Recht studiert. Zur Zeit ist sie Assistentin und Doktorandin am Zentrum für Migrationsrecht der Universität Neuchâtel.
Andreas Buschhüter
März 17, 2011
Alexander Müller: „Schnelle Einbürgerungen bergen das Risiko in sich, dass nicht wirklich integrierte Leute mit fremdländischen Mentalitäten plötzlich bei Wahlen und Abstimmungen mitbestimmen können.“
Finden Sie wirklich, dass Deutsche oder Franzosen derartig fremdländisch sind, dass sie tatsächlich 12 Jahre für eine Integration brauchen, während dies in 8 Jahren unmöglich ist?
Wenn nicht: warum dann an einer Pauschalzeit festhalten, statt eine kürzere Frist unter fest definierten Umständen zu ermöglichen, die dann aber nur von „wirklich integrierten Leuten“ erfüllbar sind?
Oder scheitert das nicht zufällig daran, dass „Integration“ bisher überhaupt nicht sinnvoll und nachvollziehbar festgelegt wurde?
Alexander Müller
März 14, 2011
Ich halte nichts von erleichterten Einbürgerungen. Integration braucht Zeit. Schnelle Einbürgerungen bergen das Risiko in sich, dass nicht wirklich integrierte Leute mit fremdländischen Mentalitäten plötzlich bei Wahlen und Abstimmungen mitbestimmen können. Ich halte das für fahrlässig. Es ist ein Experiment mit ungewissem Ausgang. Beständigkeit und gut Ding will Weile haben.
Ein Vorgeschmack von dem was kommen könnte sieht man bereits an den folgenden der gesetzlichen Änderungen bezüglich Familiennachzug für Gastarbeiter in den 1970 er Jahen. Muslimische Gastarbeiter, die noch in den 1960er Jahren nur temporär im Land lebten nahmen plötzlich ihre Familien mit in die Schweiz und begannen sich dauerehaft in der Schweiz niederzulassen und in Kulturvereinen usw. zu organisieren. Debatten über Islamisierung, islamische Friedhöfe, Scharia, Zwangsehen, Ehrenmorde, das Fernbleiben vom Schwimmunterricht, Turnunterricht, Klassenlagern, Minarette usw. waren die Folge. Inzwischen gibt es Fanatiker wie die Leute vom IZRS im Land.
Wollt ihr das mit erleichterten Einbürgerungen noch steigern?
Simon Lanz
März 14, 2011
@Alexander Müller:
Bist du dir bewusst, dass du diesen Kommentar gleich unter jenen einer Person gesetzt hast, welche in der dritten Generation in der Schweiz lebt und schliesslich mit 22 Jahren eingebürgert wurde? – Selbstverständlich ohne erleichtertes Verfahren.
Und nun denk nochmals scharf nach – Findest du deine Zeilen immer noch angebracht?
felix strebel
März 15, 2011
Alexander Müller: Der IZRS wurde von Nicolas Blancho und Patric Illi ins Leben gerufen, ihres Zeichens Schweizer „ohne Migrationshintergrund“. Was genau hat das nun mit Einbürgerungen zu tun?
Wäre die Welt nur so einfach…
Deana Gariup
März 6, 2011
Also ganz subjektiv, aus der eigenen Erfahrung: Ich bin 3. Generation und hatte bei meiner Einbürgerung (2007) keine Hindernisse bzgl. Wohnsitzdauer und finde das Verfahren könnte dennoch schon auch einfacher verlaufen. 2 Jahre Wartezeit zwischen Gesuchstellung und Annahme und ca. 2500-3000.- Kosten für den Erwerb der Staatsbürgerschaft ist nicht gerade, was ich als „einfach genug“ bezeichnen würde in Anbetracht dessen, dass schon meine Mutter in der gleichen Gemeinde geboren wurde (und aber nie den CH-Pass beantragt hat).
Martin Steiger
März 6, 2011
Ist dieser Weg zur Einbürgerung mit der reduzierten Wohnsitzdauer nicht schon einfach genug?